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   OLG München, 13.11.2009 - 34 Wx 100/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3249
OLG München, 13.11.2009 - 34 Wx 100/09 (https://dejure.org/2009,3249)
OLG München, Entscheidung vom 13.11.2009 - 34 Wx 100/09 (https://dejure.org/2009,3249)
OLG München, Entscheidung vom 13. November 2009 - 34 Wx 100/09 (https://dejure.org/2009,3249)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 40 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    GBO § 18 Abs. 1; WEG § 10 Abs. 3, 4
    Keine Eintragungsfähigkeit vereinbarungsändernder Beschlüsse aufgrund Öffnungsklausel

  • openjur.de

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Eintragungfähigkeit von Öffnungsklausel-Beschlüssen zur Änderung der Gemeinschaftsordnung

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 10 Abs. 4
    Fehlende Eintragungsfähigkeit von Beschlüssen, die eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer ändern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit von Vereinbarungen der Wohnungseigentümer im Grundbuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 18 Abs. 1; WEG § 10 Abs. 3; WEG § 10 Abs. 4
    Eintragungsfähigkeit von Vereinbarungen der Wohnungseigentümer im Grundbuch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eintragung von Beschlüssen im Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 40 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    GBO § 18 Abs. 1; WEG § 10 Abs. 3, 4
    Keine Eintragungsfähigkeit vereinbarungsändernder Beschlüsse aufgrund Öffnungsklausel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlüsse sind nicht eintragungsfähig! (IMR 2010, 56)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 450
  • MDR 2010, 102
  • DNotZ 2010, 196
  • NZM 2010, 49
  • FGPrax 2010, 16
  • ZMR 2010, 393
  • Rpfleger 2010, 210
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 19.06.1984 - BReg. 2 Z 32/84

    Zur Abgeschlossenheit von Teileigentumseinheiten

    Auszug aus OLG München, 13.11.2009 - 34 Wx 100/09
    Fehlt es an der einen oder der anderen oder an beiden Voraussetzungen, so erweist sich die angefochtene Zwischenverfügung als ungerechtfertigt; sie muss aus diesem Grund aufgehoben werden (BayObLGZ 1984, 136/137 f.).

    Kann aber der Antrag bei richtiger Würdigung der Sach- und Rechtslage überhaupt nicht zu einer seinem Inhalt entsprechenden Eintragung führen, so stellt sich die Zwischenverfügung als eine Irreführung des Antragstellers dar, weil sie ihm die Vornahme der Eintragung nach Behebung des Hindernisses in Aussicht stellt und ihn zu bestimmten Vorkehrungen veranlasst, obwohl die beantragte Eintragung gar nicht vorgenommen werden kann (BayObLGZ 1984, 136/138 m.w.N.).

    Ungeachtet dessen ist aber eine Zwischenverfügung auch dann aufzuheben, wenn für deren Erlass nach den dargestellten Grundsätzen deshalb kein Raum ist, weil das Grundbuchamt den Eintragungsantrag sofort hätte zurückweisen müssen (BayObLGZ 1970, 163/165; 1984, 136/138).

  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 90/83

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Eigentümerbeschluss

    Auszug aus OLG München, 13.11.2009 - 34 Wx 100/09
    Für einen - grundsätzlich schützenswerten - Erwerber von Wohnungseigentum erschließt sich zumindest aus der im Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung die Öffnungsklausel, so dass er in den dort vorgesehenen Fällen mit abweichenden, nicht im Grundbuch verlautbarten Beschlüssen der Gemeinschaft von Haus aus rechnen muss (Becker ZWE 2002, 341/346; siehe schon BayObLGZ 1984, 257/268).
  • OLG München, 05.02.2010 - 34 Wx 116/09

    Grundstückserwerb durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Anforderungen an

    Vielmehr wäre der Antrag wegen eines unbehebbaren Eintragungshindernisses sofort zurückzuweisen gewesen (vgl. BayObLGZ 1984, 136; Senat vom 13.11.2009, 34 Wx 100/09 = NZM 2010, 49).
  • OLG München, 28.01.2014 - 34 Wx 318/13

    Grundbuchverfahren: Bestimmtheit des Antrags auf Eintragung eines gerichtlich

    Dazu gehören etwa Beschlüsse der Wohnungseigentümer nicht (vgl. Senat vom 13.11.2009, 34 Wx 100/09 = ZMR 2010, 393; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten § 10 Rn. 70).
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